Mitgliedschaft

Formulare

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Grundsätzliche Voraussetzungen

  • Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, welche Ziel, Zweck und Vereinsethik gemäss unserem Leitbild anerkennen und zu fördern bereit sind.
  • Erfüllt ein Mitglied über einen längeren Zeitraum nicht mehr alle Voraussetzungen, erlischt die Mitgliedschaft automatisch.
  • Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Vereinsethik, erlöscht die Mitgliedschaft sofort.
  • In begründeten Einzelfällen ist der Vorstand berechtigt, von diesem Reglement abzuweichen.

Zusätzlich gelten folgende Voraussetzungen:

1. Sanierer Asbest und andere Bauschadstoffe

  • Erfüllen der Kriterien gemäss Bauarbeitenverordnung (Art. 60ff BauAV)
  • Besuch eines Saniererkurses
  • Berufliche Haupttätigkeit als Sanierer

2. Saniererfirmen von Asbest und anderen Bauschadstoffen

  • Erfüllen der Anforderungen gemäss SUVA-Audit
  • Löhne entsprechen mindestens den Mindestlöhnen des Baunebengewerbes

3. Diagnostiker

  • Unterzeichnete Ethikerklärung
  • Veröffentlichen neuer Erkenntnisse
  • Berufliche Tätigkeit als Diagnostiker
  • Im ersten Jahr der Mitgliedschaft: Vorlage von zwei (anonymisierten) Berichten zur Qualitätssicherung
  • Ab dem zweiten Jahr: Vorlage von einem (anonymisierten) Bericht zur Qualitätssicherung oder regelmässige Teilnahme an Treffen, an denen die Berichte besprochen werden.

4. Fachbauleiter

  • Fachliche Qualifikation
  • Berufliche Tätigkeit als Fachbauleiter

5. Schimmel- und Pilzspezialisten

  • Fachliche Qualifikation
  • Berufliche Tätigkeit als Schimmel- und Pilzspezialist

6. Radonspezialisten

  • Besuch eines Radonberaterkurses
  • Im Besitz von Baukenntnissen
  • Berufliche Tätigkeit als Radonspezialist

7. Hersteller

  • Hersteller oder Verkäufer von Produkten im Bereich Bauschadstoffe (Selbstdeklaration)

8. Labore

  • Erfüllen der allgemeinen Qualitätsstandards (Selbstdeklaration)
  • Bei Asbestuntersuchungen: Müssen mindestens der Kategorie 1 des Forum Asbest entsprechen.

9. Behörden

  • Aufgabengebiet im Bereich Bauschadstoffe.

10. Verbände

  • Verbandszweck im Bereich Bauschadstoffe (Selbstdeklaration)

Mitgliederbeiträge

Mitgliederbeiträge

  • Natürliche Personen / Einzelmitgliedschaft
    60 Franken pro Kalenderjahr
  • Juristische Personen / Firmenmitgliedschaft
    200 Franken pro Kalenderjahr

Antrag auf Mitgliedschaft IG Bauschadstoffe

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